Die KfW, das Kreditinstitut für Wiederaufbau, ist einer der bekanntesten Anbieter für Fördermittel in unterschiedlichen Lebenssituationen. Im Bereich von Maßnahmen für barrierefreies Wohnen bieten sich gleich mehrere Förderprogramme mit unterschiedlichen Voraussetzungen an. Beispiele finden sich im Wohneigentumsprogramm 124, dem Kreditprogramm 159 sowie dem Zuschussprogramm 455.
Das Wohneigentumsprogramm 124 ist speziell für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum kreiert und bietet sich als kostengünstige Finanzierungshilfe für den Bau und den Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen an.
Das Kreditprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen wurde für die Finanzierung von barrierereduzierenden Maßnahmen oder den Kauf von Wohnraum gestaltet, um eine Finanzierungshilfe für einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro zu bieten.
Ebenfalls für den altersgerechten oder behindertengerechten Umbau gedacht ist das Zuschussprogramm 455 – Altersgerecht Bauen / Einbruchschutz, bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten bezuschusst werden können, maximal jedoch 5.000 Euro je Wohneinheit. Im Bereich der Barrierereduzierung liegt die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro, während der Mindestzuschussbetrag bei 200 Euro liegt.
Während sich manche KfW Förderprogramme miteinander kombinieren lassen, können die Programme 159 und 455 nicht miteinander kombiniert werden.
Neben den KfW Förderprogrammen stehen zusätzlich je nach Wohnort und Bundesland unterschiedliche Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Kommunale Förderungen können als Sondermittel zur Verfügung gestellt werden oder auf der Basis einer Landesförderung als einkommensabhängiges Baudarlehen mit Regionalbonus gewährt werden.
Da Fördermittelvorgaben regelmäßiger Prüfung und gegebenenfalls notwendigen Änderungen unterliegen, ist ein Antrag auf den Erhalt von Fördermitteln stets im Einzelfall und anhand aktueller Vorgaben im Verhältnis zu den angedachten Maßnahmen zu prüfen.