So beantragen Sie einen Pflegegrad
Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen
Fällt Ihnen auf, dass ein Angehöriger immer mehr und dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, so können Sie für ihn oder mit ihm zusammen einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Diese ist der zuständigen Krankenkasse zugehörig, Sie können demnach die gleichen Kontaktdaten zur Antragstellung nutzen.
Gemäß dem Gesetzgeber definiert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff lt. Elftem Sozialgesetzbuch (SGB XI) folgendermaßen: „Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“
Neben der versicherten Person selbst und seiner gesetzlichen Vertretung dürfen auch Familienangehörige, Nachbarn, Bekannte und ambulante Pflegefachkräfte für den Betroffenen einen Pflegegrad beantragen, sofern sie von ihm dazu schriftlich bevollmächtigt werden.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen – schreiben Sie uns einfach eine Nachricht.