Ihre Pflegehilfsmittel

Lassen Sie sich von uns beraten und wir stellen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegehilfsmittel zusammen

Sie haben einen Pflegegrad und werden zu Hause oder durch eine private Pflegeperson gepflegt? Oder pflegen Sie selbst einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden? Dann haben Sie gemäß § 78 Abs. 1, in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40,- € monatlich.

Wir unterstützen Sie dabei und versorgen Sie mit Pflegehilfsmitteln, die genau für Ihre Bedürfnisse bestimmt sind. Dabei begleiten wir Sie vom Antrag bei Ihrer Pflegekasse bis zur Auslieferung. Lassen Sie sich jetzt beraten!

+4926146091662

So beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel

Um die Pflegehilfsmittel zu beantragen, füllen Sie das Anforderungsformular und den Antrag für die Pflegekasse vollständig aus, unterschreiben beides und nutzen für deren Rücksendung an Krieger unseren ausdruckbaren Freiumschlag. Wir bearbeiten Ihre Unterlagen dann schnellstmöglich und beantragen die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Sobald die Krankenkasse ihre Genehmigung erteilt hat, stellen wir die gewünschten Pflegehilfsmittel zusammen und liefern sie zu Ihnen nach Hause.

Wir beraten Sie gerne!

Entdecken Sie die unkomplizierte Welt der Pflegehilfsmittel mit KRIEGER Sanitätshaus! Als zugelassener Anbieter arbeiten wir eng mit Pflegekassen zusammen, um Pflegebedürftigen den Zugang zu den benötigten Pflegehilfsmitteln zu vereinfachen. Mit unserem Service können Sie bequem von zu Hause aus die notwendigen Pflegehilfsmittel bestellen. Unser erfahrenes Team steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite und sorgt dafür, dass Sie die passenden Produkte erhalten, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Vertrauen Sie auf KRIEGER Sanitätshaus, um Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren!

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Was sind Pflegehilfsmittel?

Geräte und Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind, werden als Pflegehilfsmittel bezeichnet. Sie tragen zur Linderung der Beschwerden der/des Pflegebedürftigen bei und ermöglichen eine selbstständige Lebensführung. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen:

Folgende Verbrauchspflegehilfsmittel werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen

Ein Mundschutz verhindert die Übertragung von Atemwegskeimen. Abwaschbare Schutzschürzen schützen die Kleidung.

Desinfektionsmittel: Mit dem richtigen Mittel desinfizieren Sie verunreinigte Flächen oder Ihre Hände – einfach und sicher.

Bettschutzeinlagen: Sie schützen die Matratze vor Feuchtigkeit. Sie können täglich gewechselt werden.

Einmalhandschuhe und Fingerlinge dienen dem Schutz des Pflegenden.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Sachmittel, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege notwendig sind. Alle Versicherten mit einem Pflegegrad und mit einer eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegehilfsmittel erhalten.

Die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegeversicherung bis zu einem monatlichen Betrag von 40,- € übernommen, wenn der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt worden ist. Wir von Krieger übernehmen das für Sie. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen beidseitigen Antrag zu – wir erledigen den Rest.

Sie bekommen Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel.

Voraussetzung für die Kostenerstattung der zum Verbrauch bestimmen Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 40,- € ist ein Pflegegrad (1 bis 5) und die Tatsache, dass Sie zu Hause von einem Angehörigen gepflegt werden.

Rufen Sie uns an: +4926198377119

Wir schicken Ihnen den zweiseitigen Antrag zu, Sie füllen beide Seiten aus, senden sie zu uns zurück und wir kümmern uns um die Genehmigung bei Ihrer Kasse. Sie können den Antrag auch im Download Bereich herunterladen und ausdrucken. Sobald die Genehmigung bei uns eingegangen ist, bekommen Sie Ihr persönliches Pflegehilfsmittel Paket.

Gerne beraten wir Sie bei der Zusammenstellung.

Je nachdem bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind, erhalten Sie Ihre Genehmigung direkt von Ihrer Kasse oder erhalten eine Rückinformation aus unserem Hause.

Sie als Angehöriger haben für Ihre Pflegeleistung grundsätzlich einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, auch wenn Sie den Pflegebedürftigen zusammen mit einem Pflegedienst pflegen, der seine Pflegehilfsmittel selbst mitbringt.

Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist für ein Jahr oder auch unbefristet genehmigt. Sie bestimmen den Inhalt Ihres Paketes und die Lieferung erfolgt entsprechend Ihren Wünschen automatisch und monatlich.

Ja. Sagen Sie uns einmal in welchem Abstand Sie welche Produkte geliefert bekommen möchten und die Lieferungen erfolgen automatisch in dem von Ihnen gewählten Rhythmus und Zusammenstellung.

Entweder telefonisch: +492614609196 oder per E-Mail: kundenservice(at)krieger-gesundheit.de

Sie können pro Jahr bis zu 2 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen beantragen.

Erfahrungen & Bewertungen zu MEDI-CENTER Mittelrhein GmbH