Ihre Pflegehilfsmittel
Lassen Sie sich von uns beraten und wir stellen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Pflegehilfsmittel zusammen
Sie haben einen Pflegegrad und werden zu Hause oder durch eine private Pflegeperson gepflegt? Oder pflegen Sie selbst einen Angehörigen in den eigenen vier Wänden? Dann haben Sie gemäß § 78 Abs. 1, in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4) Anspruch auf Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bis zu 40,- € monatlich.
Wir unterstützen Sie dabei und versorgen Sie mit Pflegehilfsmitteln, die genau für Ihre Bedürfnisse bestimmt sind. Dabei begleiten wir Sie vom Antrag bei Ihrer Pflegekasse bis zur Auslieferung. Lassen Sie sich jetzt beraten!